Für die Ausstellung des Staatsbürgerschaftsnachweises gibt es eine offene Zuständigkeit – das heißt, jede Staatsbürgerschaftsevidenzstelle, untergebracht im jeweiligen Standesamtssprengel, stellt einen Staatsbürgerschaftsnachweis auf Verlangen aus.
Kosten für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises: € 44,50 (in bar zu entrichten)
Im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes erhalten sie den Staatsbürgerschaftsnachweis in den ersten beiden Lebensjahren gebührenfrei.