Rundfunkgebührenbefreiung – Grundgebührenbefreiung für Telefon
Anträge sind beim Postamt erhältlich und müssen direkt an die "GIS"-Gebühren-Info-Service, 1021 Wien, Postfach 200 gerichtet werden.
Weiters sind Einkommensnachweise wie Lohnzettel, Pensionsbescheid, Einheitswertbescheid, Bescheid über Arbeitslosenunterstützung etc. an die „GIS“ vorzulegen. Von der Gemeinde benötigen Sie dazu nur einen Meldenachweis (Haushaltsbestätigung).
Info: www.orf-gis.at