Rundfunkgebührenbefreiung

Rundfunkgebührenbefreiung – Grundgebührenbefreiung für Telefon

Anträge sind beim Postamt erhältlich und müssen direkt an die "GIS"-Gebühren-Info-Service, 1021 Wien, Postfach 200 gerichtet werden.

Weiters sind Einkommensnachweise wie Lohnzettel, Pensionsbescheid, Einheitswertbescheid, Bescheid über Arbeitslosenunterstützung etc. an die „GIS“ vorzulegen. Von der Gemeinde benötigen Sie dazu nur einen Meldenachweis (Haushaltsbestätigung).

Info: www.orf-gis.at

Zuständig

Reinhard Anton
Kontaktdaten von Reinhard Anton
Reinhard Anton
Gartenstraße 3
3910 Zwettl-Niederösterreich
Tel: +43 2822 503 133
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Raum 0.01

 

Andrea Stangl
Kontaktdaten von Andrea Stangl
Andrea Stangl
Gartenstraße 3
3910 Zwettl-Niederösterreich
Tel: +43 2822 503 100
Fax: +43 2822 503 180
E-Mail senden
Raum 0.01

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