Gemäß § 80 der NÖ Gemeindeordnung 1973 (NÖ GO 1973) ist vom Gemeinderat ein Kassenverwalter zu bestellen, der dem Gemeinderat unmittelbar verantwortlich ist.
Der Kassenverwalter hat die Kassen- und Buchführungsgeschäfte der Gemeinde zu leiten, zu überwachen und zu verteilen, wenn die Gemeindekasse mit mehreren Bediensteten besetzt ist.
Zu den Aufgaben der Gemeindekasse gehören jedenfalls:
- der Vollzug der Einnahmen und Ausgaben
- die Unterstützung des Bürgermeisters bei der wirtschaftlichen Verwaltung der Zahlungsmittel und der Kassenbestände
- die Durchführung der Buchungen samt den entsprechenden Abschlüssen
- die Verwahrung der Bücher und Belege
- die Unterstützung des Bürgermeisters bei der Erstellung des Rechnungsabschusses